Förderfähig sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Heizungstausch entstehen, darunter:
- Lieferung und Montage der neuen Heizanlage
- Planung und Installation
- Demontage und Entsorgung des alten Heizsystems samt Tank
- Bonusleistungen wie thermische Solaranlage oder Tiefenbohrung
Wichtig: Die Installation muss durch einen befugten Fachbetrieb erfolgen. Eigenbauanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind alle Leistungen ab dem 3. Oktober 2025.
Die Registrierung und Antragstellung startet im November 2025 und ist möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind – längstens jedoch bis 31. Dezember 2026.
Nach der Registrierung bleibt Ihr Förderbudget neun Monate lang reserviert, um den Heizungstausch umzusetzen und die vollständige Antragstellung einzureichen.